Rückblick - Baumfällungen, Baumpflege und der Vogelschutz

Wir Danken vorerst unseren Kunden und Geschäftspartnern für das Jahr 2016, wir konnten sehr schöne Aufträge abschließen und durften gesund und munter in das Jahr 2017 rutschen. 

 

Winterzeit ist Baumfällzeit

Das neue Jahr begann durch starken Wintereinbruch etwas später wie gewohnt, aber um so schöner das wir mal wieder einen vernünftigen Winter genießen durften. Der erste Auftrag dieses Jahr startete spannend mit einer Kranfällung, wo wir Stefan Hirn aus Ammerland unterstützen durften. Wer neugierig ist, einige Highlights wurden aus der Bodenmann- Perspektive festgehalten. 

 

Vogelschutz und Baumschutzverordnung?

Die Zeit für Baumfällungen ist nun vorbei, Grund dafür ist das Vogelschutzgesetz, dies vorschreibt im Zeitraum vom 1.März - 30.September, keine Baumfällungen oder radikale Schnittmaßnahmen durchzuführen. Daher bitten wir alle Kunden bei Wunsch einer Fällung, bereits im Sommer mit uns Kontakt auf zu nehmen um in dem Zeitfenster einen passenden Termin zu finden, informieren Sie  sich auch ob es eine Baumschutzverordnung in Ihrem Ort gibt um gegebenenfalls, rechtzeitig eine Genehmigung einholen zu können.  Ein schonender Heckenschnitt, Formschnitt oder Baumpflege nach (ZTV) ist ganzjährig zugelassen. Bei Bäumen die plötzlich eine Gefahr darstellen, z.B. durch Sturmschäden, Krankheit, o.ä. ist von Gefahr im Verzug auszugehen und kann eine sofortige Fällung veranlasst werden . Bei solch einem Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Fachmann zu Rat rufen um schlimmeres zu vermeiden .